77855 Achern0 78 41 - 630 723 9
Es werden alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, um in einer Ausnahmesituation qualifiziert Erste Hilfe leisten zu können.
Die Lerninhalte richten sich an Rettungshelfer, Rettungssanitäter oder Notfallsanitäter sowie Sonderfortbildungen für Feuerwehr und Rettungsdienst.
Brandschutzunterweisung nach den örtlichen Anforderungen sowie Übernahme als Brandschutzbeauftragte in Ihrem Unternehmen.
Ich bin Eileen Ganther, lebe und arbeite in Achern. Seit 2008 bin ich im Rettungsdienst tätig, und habe mich in diesem Zeitraum von der Rettungshelferin bis zur Notfallsanitäterin qualifiziert.
Als jahrelang tätige Notfallsanitäterin, mit einem staatlichen Abschluss den ich in Düsseldorf erworben habe, kann ich auf einen bunten Strauß an Berufserfahrung zurückgreifen. Hauptberuflich bin ich seit 2016 im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst als Brandmeisterin beschäftigt.
Das Notfalltraining vermittelt alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um in einer Ausnahmesituation qualifiziert Erste-Hilfe leisten zu können. Gerne kann nach Abstimmung auf Ihre individuellen Wünsche und Anforderungen eingegangen werden.
Darüber hinaus sind betriebliche Ersthelfer (gem. UVV), Sportlehrer aller Art, Übungsleiter, Medizinstudenten (§5 ÄAppo) und Erzieher verpflichtet, diese Kurse regelmäßig zu absolvieren und zu wiederholen.
Einzelunterricht für Rettungshelfer, Rettungssanitäter oder Notfallsanitäter
Viele Auszubildende haben Schwierigkeiten sich mit den Lerninhalten der Ausbildung vertraut zu machen. Meist fällt es einem als erfahrene Person leichter, Inhalte zu erklären und auch praxisbezogen besser umzusetzen und zu verstehen. Möglich ist auch Einzelunterricht in allen von den Ausbildungsbehörden geforderten Themenbereichen.
Feuerwehr und Rettungsdienst: Wo liegen die Schnittstellen?
Erfahrungsgemäß sind es insbesondere die Feuerwehr und der Rettungsdienst, die gemeinsam um das Wohl der Patienten arbeiten. Die Schnittstellen und Hemmnisse der Zusammenarbeit arbeiten wir gemeinsam heraus, um einen noch reibungsloseren Einsatzerfolg gewährleisten zu können. Dieses Modul eignet sich hervorragend zur Integration in Übungsabende der Freiwilligen Feuerwehr.
Übernahme als Brandschutzbeauftragte in Unternehmen
Unternehmen haben die Auflagen einen Brandschutzbeauftragten zu stellen. Doch dies ist meist sehr schwer umsetzbar, da oft die Kapazitäten in den einzelnen Unternehmen und das Interesse der einzelnen Mitarbeiter fehlen und/oder die Qualifikation nicht ausreichen. Sie müssen keinen Mitarbeiter dazu verpflichten. Diese Aufgabe übernehme ich gerne für Sie! Ihr Unternehmen ist mit meiner Dienstleistung rundum brandschutztechnisch abgesichert und wird regelmäßig von mir überprüft.
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung zeigt praktische Verhaltensweisen zur Brandverhütung und die Alarmierung der Feuerwehr. Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung fördert das Verständnis über die Notwendigkeit von Einrichtungen und Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes.
Gerne stimme ich ein betriebsspezifisches und individuelles Konzept mit Ihnen ab.
Details
Vorbeugender Brandschutz ist zu einem zentralen Bestandteil bei der Planung und Genehmigung von Gebäuden geworden. Für große Wohngebäude und Sonderbauten wird in vielen Landesbauordnungen ein entsprechender Brandschutznachweis gefordert. Dabei setzt die gewerkeübergreifende Planung, die bauliche, anlagentechnische und organisatorische Brandschutzmaßnahme umfasst, detaillierte Fachkenntnisse voraus.
Wir bieten Ihnen Brandschutzkonzepte in Kooperation mit "GM Brandschutz" für komplexe Bauvorhaben an und kontrollieren die Ausführung damit Sie einen Brandschutznachweis erhalten.
Eileen Ganther
77855 Achern - Hohbühlstraße 5
www.emmile.net
als Sachverständige für den vorbeugenden und gebäudetechnischen Brandschutz berate ich mit meiner langjährigen Erfahrung öffentliche, gewerbliche und private Auftraggeber zu allen Fragen im Bereich des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes. Sowohl für Neubauten wie auch für Bestandsgebäude erstelle ich maßgeschneiderte Brandschutzkonzepte / Brandschutznachweise für Ihren Bauantrag.
Insbesondere bei der Brandschutzplanung zu Umbauten oder Erweiterungen für Bestandsgebäude stehen für mich nicht nur die mitunter komplexen bauordnungsrechtlichen Belange und deren mitgeltenden Vorschriften im Fokus, sondern die wirtschaftliche Gesamtlösung unter Berücksichtigung der Kosten und des Nutzens.
Eine große Anzahl von Gebäuden und Bauprojekten ist It. Gesetzgeber als Sonderbau einzustufen. Weil diese Gebäude häufig besonderen Schutzzielen unterliegen, müssen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Brandschutzkonzepte mit den erforderlichen Bauantragsunterlagen eingereicht werden. Bautechnische, sicherheitstechnische sowie organisatorische Komponenten der brandschutztechnischen Planung werden in ein brandschutztechnisches Gesamtkonzept eingearbeitet. Ziel ganzheitlicher Brandschutzkonzepte ist es, die Unbedenklichkeit der brandschutztechnischen Abweichungen nachzuweisen bzw. durch Erarbeitung von Kompensationsmaßnahmen die Schutzziele aus brandschutztechnischer Sicht zu erfüllen.
Ob private, gewerbliche oder Bauvorhaben der öffentlichen Hand, ein breites Spektrum an Kunden vertraut bereits auf meine Planungskompetenz im Bereich Brandschutz und weiß meine kreativen Lösungen zu schätzen. Ich begleite Sie von der Ersten Planungsidee über die Umsetzung bis zur Inbetriebnahme und darüber hinaus im Unterhalt. Um böse Überraschungen während der Bauphase zu vermeiden, empfiehlt es sich den Architekten und Fachplaner bei der weiterführenden Ausführungsplanung, insbesondere zur Umsetzung brandschutzrelevanter Vorgaben aus dem Brandschutznachweis und den Baugenehmigungen Unterstützung zu geben. Somit werden unsägliche Mehraufwendungen wegen fehlerhafter, nicht abgestimmter Bauausführungen vermieden sowie der Einsatz zugelassener Bauprodukte und Bauarten durch Prüfung bereits vor Baubeginn vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise sichergestellt.
Ich begleite Sie von der ersten Planungsidee über die Umsetzung bis zur Inbetriebnahme und darüber hinaus im Unterhalt. Um böse Überraschungen während der Bauphase zu vermeiden, empfiehlt es sich den Architekten und Fachplaner bei der weiterführenden Ausführungsplanung, insbesondere zur Umsetzung brandschutzrelevanter Vorgaben aus dem Brandschutznachweis und den Baugenehmigungen Unterstützung zu geben.
Somit werden unsägliche Mehraufwendungen wegen fehlerhafter, nicht abgestimmter Bauausführungen vermieden sowie der Einsatz zugelassener Bauprodukte und Bauarten durch Prüfung bereits vor Baubeginn vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise sichergestellt.
Mit Hilfe von ingenieurtechnischen Berechnungsverfahren werden brandschutztechnische Anforderungen hinsichtlich der Quantitäten nachgewiesen und mit den normativen Sicherheitsanforderungen verglichen. Dies ist besonders bei planungstechnisch notwendigen Abweichungen erforderlich. Neben Berechnungen zur Brandrisikobewertung gem. DIN 18230 und DIN 18232 zählen die Berechnung von dynamischen Evakuierungssimulationen, Bauteilbemessungen und Rechenmodelle zur Brandverlaufssimulation zu den ingenieurtechnischen Methoden ( Brandlastberechnung und Heißbemessung).
Regelleistungen
Optionale Leistungen
VwV Brandverhütungsschau
Die Brandverhütungsschau (BVS) dient dem Erkennen von Gefahren, die zu einem Brand führen können oder im Brandfall entstehen, sowie der Vorbereitung zur Gefahrenabwehr. Bei der BVS liegt daher der Schwerpunkt der Überprüfung in der nutzungsabhängigen Beurteilung bestehender Gebäude. Dabei ist zu prüfen, inwieweit bei der Entstehung oder Ausbreitung eines Brandes Leben oder Gesundheit von Menschen gefährdet und bei einem Brand die Durchführung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten möglich sind.
Aufgrund der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Brandverhütungsschau (VWV-Brandverhütungsschau) muss in baulichen Anlagen, welche durch ihre Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder bei denen im Brandfall eine größere Personenzahl gefährdet ist, in einem zeitlichen Abstand von maximal 5 Jahren eine Brandverhütungsschau durchgeführt werden.
Die Brandverhütungsschau ist Aufgabe der unteren Baurechtsbehörde. Zur Erfüllung dieser Aufgabe können Sachverständige herangezogen werden, die an der Brandverhütungsschau teilnehmen oder diese im Auftrag der Baurechtsbehörde durchführen.