Meine Dienstleistungen:
- Erstellung von Brandschutzkonzepten
- Brandschutztechnische Beratungen
- Brandschutztechnische Gebäudeprüfungen
- Fachbauleitung Brandschutz (§45 Abs. 2 LBO )
- Erstellung von Feuerwehrplänen
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
- Bestuhlungs- und Rettungspläne für Versammlungsstätten
- Erstellung von Feuerwehrlaufkarten für Brandmeldeanlagen
- Erstellung der Brandschutzordnung
- Durchführung Brandschutzunterweisungen
Beratung
als Sachverständige für den vorbeugenden und gebäudetechnischen Brandschutz berate ich mit meiner langjährigen Erfahrung öffentliche, gewerbliche und private Auftraggeber zu allen Fragen im Bereich des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes. Sowohl für Neubauten wie auch für Bestandsgebäude erstelle ich maßgeschneiderte Brandschutzkonzepte / Brandschutznachweise für Ihren Bauantrag.
Insbesondere bei der Brandschutzplanung zu Umbauten oder Erweiterungen für Bestandsgebäude stehen für mich nicht nur die mitunter komplexen bauordnungsrechtlichen Belange und deren mitgeltenden Vorschriften im Fokus, sondern die wirtschaftliche Gesamtlösung unter Berücksichtigung der Kosten und des Nutzens.
Eine große Anzahl von Gebäuden und Bauprojekten ist It. Gesetzgeber als Sonderbau einzustufen. Weil diese Gebäude häufig besonderen Schutzzielen unterliegen, müssen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Brandschutzkonzepte mit den erforderlichen Bauantragsunterlagen eingereicht werden. Bautechnische, sicherheitstechnische sowie organisatorische Komponenten der brandschutztechnischen Planung werden in ein brandschutztechnisches Gesamtkonzept eingearbeitet. Ziel ganzheitlicher Brandschutzkonzepte ist es, die Unbedenklichkeit der brandschutztechnischen Abweichungen nachzuweisen bzw. durch Erarbeitung von Kompensationsmaßnahmen die Schutzziele aus brandschutztechnischer Sicht zu erfüllen.
Ob private, gewerbliche oder Bauvorhaben der öffentlichen Hand, ein breites Spektrum an Kunden vertraut bereits auf meine Planungskompetenz im Bereich Brandschutz und weiß meine kreativen Lösungen zu schätzen. Ich begleite Sie von der Ersten Planungsidee über die Umsetzung bis zur Inbetriebnahme und darüber hinaus im Unterhalt. Um böse Überraschungen während der Bauphase zu vermeiden, empfiehlt es sich den Architekten und Fachplaner bei der weiterführenden Ausführungsplanung, insbesondere zur Umsetzung brandschutzrelevanter Vorgaben aus dem Brandschutznachweis und den Baugenehmigungen Unterstützung zu geben. Somit werden unsägliche Mehraufwendungen wegen fehlerhafter, nicht abgestimmter Bauausführungen vermieden sowie der Einsatz zugelassener Bauprodukte und Bauarten durch Prüfung bereits vor Baubeginn vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise sichergestellt.
Projektbegleitung
Ich begleite Sie von der ersten Planungsidee über die Umsetzung bis zur Inbetriebnahme und darüber hinaus im Unterhalt. Um böse Überraschungen während der Bauphase zu vermeiden, empfiehlt es sich den Architekten und Fachplaner bei der weiterführenden Ausführungsplanung, insbesondere zur Umsetzung brandschutzrelevanter Vorgaben aus dem Brandschutznachweis und den Baugenehmigungen Unterstützung zu geben.
Somit werden unsägliche Mehraufwendungen wegen fehlerhafter, nicht abgestimmter Bauausführungen vermieden sowie der Einsatz zugelassener Bauprodukte und Bauarten durch Prüfung bereits vor Baubeginn vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise sichergestellt.
Mit Hilfe von ingenieurtechnischen Berechnungsverfahren werden brandschutztechnische Anforderungen hinsichtlich der Quantitäten nachgewiesen und mit den normativen Sicherheitsanforderungen verglichen. Dies ist besonders bei planungstechnisch notwendigen Abweichungen erforderlich. Neben Berechnungen zur Brandrisikobewertung gem. DIN 18230 und DIN 18232 zählen die Berechnung von dynamischen Evakuierungssimulationen, Bauteilbemessungen und Rechenmodelle zur Brandverlaufssimulation zu den ingenieurtechnischen Methoden ( Brandlastberechnung und Heißbemessung).
Regelleistungen
- Prüfung der Baugenehmigung auf einen ggf. gebotenen Widerspruch bezogen auf das Brandschutzkonzept
- Beraten bei Anfragen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten Brandschutzkonzeptes einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung
- Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen
- Mitwirkung bei Feststellung der Eignung vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise für die Einbausituation
- Prüfen, inwieweit zusätzliche genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind
- Zusammenstellen der Ergebnisse
Optionale Leistungen
- Prüfen von Ausführungsplänen und Montageplänen der Objekt-und Fachplaner hinsichtlich des baulichen Brandschutzes
- Mitwirken bei feststellen der Eignung vorgelegter Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise von ungeregelten Bauprodukten und Bauarten für die Einbausituation
VwV Brandverhütungsschau
Die Brandverhütungsschau (BVS) dient dem Erkennen von Gefahren, die zu einem Brand führen können oder im Brandfall entstehen, sowie der Vorbereitung zur Gefahrenabwehr. Bei der BVS liegt daher der Schwerpunkt der Überprüfung in der nutzungsabhängigen Beurteilung bestehender Gebäude. Dabei ist zu prüfen, inwieweit bei der Entstehung oder Ausbreitung eines Brandes Leben oder Gesundheit von Menschen gefährdet und bei einem Brand die Durchführung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten möglich sind.
Aufgrund der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Brandverhütungsschau (VWV-Brandverhütungsschau) muss in baulichen Anlagen, welche durch ihre Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder bei denen im Brandfall eine größere Personenzahl gefährdet ist, in einem zeitlichen Abstand von maximal 5 Jahren eine Brandverhütungsschau durchgeführt werden.
Die Brandverhütungsschau ist Aufgabe der unteren Baurechtsbehörde. Zur Erfüllung dieser Aufgabe können Sachverständige herangezogen werden, die an der Brandverhütungsschau teilnehmen oder diese im Auftrag der Baurechtsbehörde durchführen.
- Erstellung von Brandschutzkonzepten und Stellungnahmen, die für das baurechtliche Genehmigungsverfahren benötigt werden
- Kontrolle und Prüfung der Verwendbarkeitsnachweise der eingesetzten Bauteile und Baustoffe sowie die Dokumentation der Abnahmeberichte
- Feuerwehrpläne für die Brandbekämpfung und Rettungsmaßnahmen, normiert nach DIN 14095
- Flucht – und Rettungspläne mit allen notwendigen Angaben für den Brand- oder Notfall, normiert nach DIN ISO 23601
- Bestuhlungs- und Rettungspläne für Veranstaltungen, Seminare, Vorträge, Kongresse und Konzerte, normiert nach Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
- Zimmerfluchtpläne für Hotels (MBeVO) und Schulen, normiert nach DIN ISO 23601
- Feuerwehrlaufkarten als Orientierungshilfsmittel für Einsatzkräfte der Feuerwehr, normiert nach DIN 14675
- Brandschutzordnung speziell auf das Objekt zugeschnitten, Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall, normiert nach DIN 14096 Teil A bis C
- Brandschutzbeauftragte nimmt in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahr; der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt beim vorbeugenden Brandschutz und Mitarbeiterschulungen